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Die Freiwillige Feuerwehr Wagenfeld mit den Ortswehren Wagenfeld und Ströhen stellt die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Gemeinde Wagenfeld nach § 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG), also die Gefahrenabwehr bei Bränden sowie die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen im Gemeindegebiet Wagenfeld, sicher.
Anders als regelmäßig in den Großstädten besteht die Freiwillige Feuerwehr Wagenfeld nicht aus bezahlten Mitarbeiten, sondern wird ausschließlich durch freiwilliges Engagement von ehrenamtlichen Mitgliedern gestellt.
Ortsbrandmeister der Ortswehren sind:
Ortswehr Wagenfeld
Herr Amon Windhorst
Ortswehr Ströhen
Herr Marco Schwarze
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